Fortschreibung des einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar
Sehr geehrter Herr Steinmann, werte Kolleginnen und Kollegen,
sowohl das Wachstum unserer Stadt im Wohnbereich wie auch im Bereich der Gewerbeflächen hat uns in der Vergangenheit stark umgetrieben. Auch in der Gegenwart müssen wir uns mit dieser Thematik auseinandersetzen, da wir es fortwährend als attraktiver Standort mit einem hohen Siedlungsdruck zu tun haben. Selbstverständlich ist demnach auch, dass wir als Stadtverwaltung und Gemeinderat Verwaltungsakten wie der Fortschreibung des einheitlichen Regionalplans einerseits sowie den Belangen unseres Flächennutzungsplans andererseits eine hohe Bedeutung zumessen müssen. Die heutige Vorlage ist von der fachlichen Begrifflichkeit her relativ komplex, insofern sind wir im Sinne einer überlegten Beschlussfassung froh, auf die ausführliche Vorberatung im technischen Ausschuss verweisen zu können. Sicherlich hat beispielsweise die Veränderung der Raumnutzungskarte im Hinblick auf potentielle Wohn- und Gewerbeflächen beispielsweise eine gewisse Relevanz, jedoch führt der heutige Beschluss zum Verzicht auf die Rücknahme der darin enthaltenen Beschränkungen nicht zu einer Einschränkung zukünftiger kommunalpolitischer Entscheidungen.
Mit anderen Worten richtet sich die heutige Entscheidung nicht final gegen eine zukünftige Weiterentwicklung, sondern sie spiegelt vielmehr unsere übereinstimmenden Schwerpunkte in Fragen der Stadtentwicklung wider. Erweiterungspotentiale im Sinne der hier vorliegenden Berechnungen sehen wir als CDU-Fraktion in der Tat in der zügigen Erschließung des dritten Bauabschnittes von Walldorf-Süd, dem kontinuierlichen Verschluss bestehender Baulücken und der sinnvollen bzw. Vernünftigen Nachverdichtung sowohl bei Wohn- als auch Gewerbegrundstücken. Zudem bemessen wir dem Wiesenareal im Osten eine hohe Bedeutung zu. Sowohl aus Gründen von Naherholung, Umwelt- und Klimaschutz als auch im Hinblick auf die noch bestehende Hochwassergefährdung in diesem Bereich. Wir teilen somit zugleich die Auffassung der Stadtverwaltung, was den Umfang der bestehenden Flächenpotentiale angeht.
Gleichwohl betonen wir auch die kommunale Zuständigkeit bei der Weiterentwicklung des Flächennutzungsplans. Da wir die zukünftige Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit in diesen Fragen mit dem heutigen Beschluss nicht unzulässig einschränken, wir sowohl das Zustandekommen der heutigen Vorlage, als auch die zu gehenden Schritte plausibel nachvollziehen können und zudem gegenwärtige Ziele der Standortentwicklung berücksichtigt sehen, stimmen wir dem Beschlussvorschlag zu.
Vielen Dank.