Digitale Gemeinderatssitzungen sind keine Herzensangelegenheit unserer Fraktion. Der technische Fortschritt ist zwar einer der wichtigsten Antriebe für unsere gesellschaftliche und ökonomische Weiterentwicklung und zugleich sehen wir auch bei der Digitalisierung des Rathauses Handlungs- bzw. Nachholbedarf, jedoch gilt dieser Befund nur bedingt für die Zusammenkünfte unseres Hauptorgans, unseres Gemeinderates.
Die demokratische Partizipation wie auch die Sitzungs- und Debattenkultur hängen unserer Meinung nach besonders von der Präsenz der Mitglieder ab. Die heutige Satzungsänderung in Verbindung mit der gesetzlichen Regelung des Landes sind der Corona-Pandemie und womöglich kommender Krisensituationen geschuldet. Über der eben geäußerten Einschätzung stehen einerseits jedoch der elementar wichtige Infektionsschutz und andererseits die damit untrennbar verbundene Notwendigkeit der Handlungsfähigkeit des Gemeinderates. Bei der vorgesehenen Regelung setzen wir auf eine verantwortungsbewusste Prüfung der Verwaltung, inwieweit eine digitale Sitzung im Einzelfall unvermeidlich ist. Die Ansiedelung dieser Kompetenz bei der Verwaltungsspitze begrüßen wir. Insbesondere gilt das im Hinblick auf hybride Sitzungen und die Gründe der Verhinderung einzelner Mitglieder. Außerdem gehen wir von einer technisch funktionalen Lösung der nötigen Voraussetzungen und einer mit dem Datenschutz konformen Herangehensweise aus. Handlungsfähigkeit ist auch das Stichwort bei der Veränderung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung. Die Kurzfristigkeit amtlicher Verfügungen und Bekanntmachungen der letzten Monate macht die Aufwertung der Veröffentlichung im Internet unverzichtbar und maßgeblich. Gleichzeitig bleibt die entsprechende Information über die Rundschau sehr wichtig, wenn auch dann ohne unmittelbaren rechtsverbindlichen Charakter. Die CDU-Fraktion stimmt den Beschlussvorlagen beider Tagesordnungspunkte zu.
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