ÖPNV-Fehlbetrag aufgrund Coronavirus
Damit es auch nach der Corona-Krise einen leistungsfähigen ÖPNV gibt, müssen zusätzliche öffentliche Mittel zweckgebunden für die Bewältigung der finanziellen Folgen der Pandemie zur Verfügung gestellt werden. Es ist bekannt, dass aktuell ein Fahrgastrückgang von 70–90 Prozent bei den Unternehmen zu verzeichnen ist. Natürlich können diese Betriebe die entstandenen Verluste nicht alleine schultern. Viele stoßen bereits jetzt an ihre wirtschaftlichen Grenzen und Insolvenzen sind nicht ausgeschlossen. Nur mit zusätzlichen staatlichen Mitteln (Bund–Land-Kommune) könne verhindert werden, dass die Unternehmen ihre Leistungen reduzieren, also weniger fahren, oder die Preise deutlich erhöhen. Schon wegen der ökologischen und wirtschaftlichen Bedeutung müssen wir den ÖPNV auch in Zukunft stärken. Für uns steht es außer Frage, dass es auch in Zukunft einen gut funktionierenden ÖPNV im Rhein-Neckar-Kreis geben muss und wir die bisher entstandenen Ausgleichszahlungen (Monate März und April) in Höhe von ca. 61.000 Euro, und vermutlich auch noch danach, für weitere Monate mittragen müssen. Unbenommen davon und zur Stützung des ÖPNV sehen wir auch den Bund und das Land in der Pflicht, ihren Anteil durch entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten.
Die CDU-Fraktion stimmt der genannten Ausgleichszahlung zu.