Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss „Südöstlich Rhein-Neckar-Kreis“
Zu den grundlegenden Aufgaben der Gutachterausschüsse gehört es, die Kaufverträge über Immobilien, die innerhalb des Zuständigkeitsgebietes geschlossen wurden, auszuwerten. So werden die Bodenrichtwerte für das Zuständigkeitsgebiet ermittelt und aus der Gesamtheit der Verträge weitere, für die Wertermittlung erforderliche Daten abgeleitet. Grundlage für diese Praxis muss eine ausreichende Anzahl von Kauffällen sein. Diese ist in den meisten Kommunen, vor allem bei kleinen Gemeinden, nicht gegeben. Hinzu kommt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den anhängigen Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollanträgen zur Grundsteuererhebung. Darin stellt das Gericht fest, dass die jetzige Einheitsbewertung nicht mehr den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen entspricht.
Für die Bürger/-innen der beteiligten Kommunen Leimen, Wiesloch, Walldorf, Sandhausen, St. Leon-Rot, Nußloch, Dielheim, Rauenberg, Mühlhausen, Malsch, bedeutet dies, dass die Bodenrichtwerte der Kommunen künftig zentral durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss ermittelt werden.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss führt Wertermittlungen über Immobilien für das gesamte Zuständigkeitsgebiet durch. Auskünfte über die Bodenrichtwerte und Anträge über Wertermittlungen sind dann bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss zu stellen.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss wird bei der Stadt Leimen angesiedelt werden. Der Gutachterausschuss wird sich aus Gutachter/innen der beteiligten Kommunen zusammensetzen, so dass eine Vielzahl von Experten/innen aus den verschiedensten Bereichen zusammenarbeiten. In diesem Zusammenhang erscheint es uns sehr wichtig, dass tatsächlich Sach-und Fachkompetente Mitglieder in den Gutachterausschuss entsandt werden. Natürlich wissen wir sehr wohl, dass es äußerst schwierig sein wird entsprechende Gutachter mit einer offiziellen Anerkennung zu finden. Ferner sollten die örtlichen Gutachter weiterhin für die Wertermittlung vor Ort tätig sein.
Die Kosten bzw. Finanzierung des Gemeinsamen Gutachterausschusses werden nach der Anzahl an Einwohner/innen auf die beteiligten Kommunen verteilt. Durch die Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses besteht die Möglichkeit, dieses Fachthema, das bisher in der Praxis wenig Gewicht hatte, wesentlich effektiver zu bearbeiten. Vor allem wird die Qualität der Wertermittlung davon profitieren, weil dem Gutachterausschuss eine deutlich aussagekräftigere Datenbasis für sämtliche statistischen Werte zugrunde liegt.
Ziel des neuen Zweckverbandes ist es, eine sachgerechte Erledigung der gesetzlichen Aufgaben nach der Gutachterausschussverordnung sicher zu stellen. Der Gutachterausschuss liefert unter anderem wertrelevante Daten und Bodenrichtwerte, die u.a. für die Ermittlung von Verkehrswertgutachten, für die Erbschaftssteuer und die anstehende Grundsteuerreform Grundlagen sind.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss ist letztendlich ein Instrument, um Markttransparenz und Steuergerechtigkeit herzustellen.
Die CDU-Fraktion stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag in allen vier Punkten zu.