ÖPNV-Fehlbetrag aufgrund Corona-Virus
Deshalb hatten sich bereits in der Vergangenheit die öffentliche Hand, also der Bund und die Länder, sowie die Kommunen an der Finanzierung beteiligt.
Aufgrund der Corona-Krise war ein steigender Einnahmeeinbruch (durch Einstellung des Fahrkartenverkaufs, wegfallende Fahrscheinkontrollen, Kündigung der Zeitkartenabonnements) beim VRN festzustellen.
Damit es auch nach der Coronakrise einen leistungsfähigen ÖPNV gibt, müssen zusätzliche öffentliche Mittel zweckgebunden für die Bewältigung der finanziellen Folgen der Pandemie zur Verfügung gestellt werden.
Es ist bekannt, dass aktuell ein Fahrgastrückgang von 70 – 90 % bei den Unternehmen zu verzeichnen ist. Natürlich können diese Betriebe die entstandenen Verluste nicht alleine schultern. Viele stoßen bereits jetzt an ihre wirtschaftlichen Grenzen und Insolvenzen sind nicht ausgeschlossen.
Nur mit zusätzlichen staatlichen Mitteln (Bund –Land-Kommune) könne verhindert werden dass die Unternehmen ihre Leistungen reduzieren, also weniger fahren oder die Preise deutlich erhöhen.
Schon wegen der ökologischen und wirtschaftlichen Bedeutung müssen wir den ÖPNV auch in Zukunft stärken. Deshalb steht es für uns außer Frage, dass es auch in Zukunft einen gut funktionierenden ÖPNV im RNK geben muss und wir die bisher entstandenen Ausgleichszahlungen (Monate März und April) in Höhe von ca. 61.000 Euro und vermutlich auch noch danach, für weitere Monate mittragen müssen.
Unbenommen davon und zur Stützung des ÖPNV, sehen wir auch den Bund und das Land in der Pflicht entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten.
Die CDU-Fraktion stimmt der genannten Ausgleichszahlung zu.