Danke – für ihr Tun!
Zu den Gemeinderatssitzungen in der Krisenzeit erklärt der Pressesprecher der CDU, Andreas Staab:
„Allen, die in diesen ernsten Zeiten besondere Verantwortung tragen und ihrer Verantwortung gerecht werden, gebührt unser Dank. Das sind gerade all´ die Menschen, die der Gefahr der Ansteckung mit dem Coronavirus in ihrer tagtäglichen Arbeit besonders ausgesetzt sind, wie dem ärztlichen und pflegenden Personal oder dem in den Lebensmittelgeschäften. Vielen Menschen, die handeln, die zupacken, die etwas für uns alle tun, begegnen wir, können wir tagtäglich bei ihrer Arbeit sehen, viele bleiben für uns aber auch vermeintlich im Verborgenen.
Für uns alle, die Walldorfer Bevölkerung, arbeitet auch weiterhin die Verwaltung, arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus. Sie können sich nicht aus ihrer Arbeit für die Stadt, für die Walldorferinnen und Walldorfer, zurückziehen. Mit Fug und Recht erwartet die Bevölkerung, dass unsere Verwaltung verantwortungsvoll arbeitet. Und das tut sie. Auch wenn das Rathaus nicht mehr so erreichbar ist, wie wir alle das noch bis in den März erlebt haben.
Die Verwaltung muss funktionieren. Deshalb darf sie wie in der Vergangenheit auch, so wie wir es auch gewohnt sind, trotz dieser ernsten Zeiten nicht abgehoben arbeiten. Sie ist an das Gesetz gebunden. Deshalb ist aber auch der Gemeinderat gefordert, er kann sich nicht zurückziehen und abwarten. Das ergibt sich schon aus den in der Gemeindeordnung gesetzlich geregelten Aufgaben und der Aufgabenteilung zwischen Verwaltung und Gemeinderat. Viele dieser Aufgaben lassen sich auch nicht vom Gemeinderat auf die Bürgermeisterin übertragen, er muss selbst entscheiden. Dazu gehört zum Beispiel der Erlass einer Satzung, wie es bei der Verlängerung einer Veränderungssperre für ein Baugebiet, die der Gemeinderat Ende März zu beschließen hatte, der Fall war. Zwar kann die Bürgermeisterin in dringenden, unaufschiebbaren Fällen auch Eilentscheidungen treffen, jedoch nur in den engen Grenzen des Gesetzes. Auch das sogenannte schriftliche Umlaufverfahren ohne öffentliche Sitzung geht nur in einfach gelagerten Fällen. Gemeinderatssitzungen sind auch nicht verboten. Die wegen der Coronakrise notwendigen Abstände lassen sich auch im Ratssaal mit einer neuen, vielleicht ungewohnten Sitzordnung erreichen. Die Öffentlichkeit kann über die Empore hergestellt werden.
Deshalb gilt unser Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung zusammen mit den Gemeinderäten, die in diesen ernsten Zeiten handeln und zwar gemeinsam in ihrer Verantwortung für die Stadt, ihre Mitbürger und Mitbürgerinnen.“