Abbiegeassistent
Insgesamt kamen im Jahre 2018 in ganz Deutschland 455 Radfahrer zu Tode. Damit zählen sie zu den am stärksten gefährdeten Verkehrsteilnehmern. Viele der Unfälle, in der Radfahrer verwickelt werden, spielen sich in innerstädtischen Kreuzungsbereichen ab.
Obwohl auch andere Radfahrer und Fußgänger häufig Unfallgegner sind, stellen Zusammenstöße mit Pkw und Lkw doch das größte Gefahrenpotenzial dar. Das liegt nicht einmal an der fehlenden Aufmerksamkeit, sondern daran, dass sich der Fahrradfahrer oder ein Fußgänger in dieser Situation gerade im toten Winkel befindet. Abhilfe kann ein Abbiegeassistent im Auto schaffen.
Ohne Zweifel sorgt ein Abbiegeassistent an einem Lkw für zusätzliche Sicherheit beim Abbiegen. Durch einen Abbiegeassistenten können kritische Situationen erkannt und somit entschärft werden.
Wie ausgeführt, es kann eine solche Situation durch einen Abbiegeassistenten entschärft werden. Ein Abbiegeassistent kann durch verschiedene Umstände aber auch fehlerhaft arbeiten. So ist es möglich, dass ein Radfahrer oder Fußgänger nicht vom System erkannt wird, wenn zwischen ihm und dem Lkw Hindernisse sind. Dies können z.B. parkende Fahrzeuge oder Bäume am Fahrbahnrand sein.
Abbiegesysteme bieten demzufolge keinen absoluten Schutz.
Abbiegeassistenten für Lkw und Busse werden ab 2022 EU-weit Pflicht. Der Einbau der Sicherheitssysteme muss spätestens ab 2022 in allen neuen Fahrzeugtypen und ab 2024 in allen Neufahrzeugen erfolgen.
Weiterhin sind in Walldorf keine besonderen örtlichen Verhältnisse bekannt, die eine besondere Gefahrenlage darstellen. Da dies offensichtlich nicht der Fall ist, können die Straßenverkehrsbehörden auch keine Beschränkungen bzw. Verbote erlassen.
Aufgrund dieser Tatsache halten wir es nicht für erforderlich, jetzt für Walldorf eine vorzeitige Verpflichtung von Abbiegesystemen für Lkw`s zu beschließen bzw. zu fordern. Dies käme im Umkehrschluss auch einem innerstädtischen Fahrverbot gleich und da stellt sich die Frage, wer sollte dies überwachen? Verbote ohne Überwachungsmöglichkeit sind wirkungslos. Zudem würde diese nichts bringende Maßnahme den Steuerzahler 30.000.- Euro nur für die entsprechenden Beschilderungen kosten.
Aus genannten Gründen lehnen wir den Antrag von Bündnis90/Die Grünen ab.