CDU Stadtverband Walldorf

Lärmaktionsplan, 4. Stufe

Stellungnahme der CDU Fraktion

Bereits die heutige Themenbefassung: „Lärmaktionsplan, 4.Stufe“, deutet darauf hin, dass wir uns mit dieser nicht einfachen Problemstellung innerhalb unserer Kommune, mehrfach mit der EU-Richtlinie 2002/49/EG, in diesem Rund auseinandergesetzt haben, um die EU-Umgegebungslärmrichtlinie zumindest in Teilen erfüllen zu können.

Uwe Lindner nimmt Stellung zum LärmaktionsplanUwe Lindner nimmt Stellung zum Lärmaktionsplan

Lärmaktionspläne (LAP) sind wichtig und sinnvoll, weil sie einen rechtlich vorgesehenen Rahmen nutzen, um Lärm in Orten systematisch zu erfassen, zu reduzieren und die Lebensqualität zu verbessern. Sie helfen, gesundheitliche Belastungen zu verringern, Verkehrslast fair zu verteilen und konkrete Verbesserungsmaßnahmen zu priorisieren.

Wie schwierig dies insbesondere für unsere Kommune ist, zeigt schon die Tatsache, dass wir an den sehr stark frequentierten Bundesautobahnen A5/A6 liegen und unsere Wohnstadt / Industriegebiet durch die L 723/L 598 sowie B 291 zerteilt bzw. tangiert wird bzw. werden und so erheblicher Lärm durch die entstehende Verkehrsbelastung auf diesen Straßen in unsere Kommune getragen wird.

Demzufolge mussten die betroffenen Gebiete zunächst kartiert werden, um eine belastungsgerechte Datengrundlage (Erstellung aktueller Lärmkarten) durch Messdaten konkret zu lokalisieren.

Hierdurch konnten die entsprechenden Handlungsziele durch eindeutige, messbare Daten unterlegt und z.B. eine Lärmminderung in dB, Anzahl belasteter Anwohner in bestimmten Straßen, mit realistischeren Zeithorizonten für zielgerichtete Maßnahmen zur Minderung des Lärms, festgelegt werden.

Ohne weiter auf alle rechtlichen Grundlagen nochmals eingehen zu wollen, befassten wir uns in der letzten TUPV-Sitzung insbesondere mit den Bereichen Nußlocher Straße/Ringstraße sowie Wieslocher Straße/Bgm.-Willinger Straße, sowie zwei Querschnitterhebungen auf der Schwetzinger Straße (Höhe Waldschwimmbad). Weitere innerörtliche klassifizierte Straßen und Seitenstraßen wurden ebenfalls beachtet. 

Als wesentliches Ergebnis zeigt auf, dass tatsächlich insgesamt 8.300 Personen mit hohen Belastungen durch den Straßenverkehrslärm mit mehr als 55 dB ausgesetzt und ca. 800 Personen zudem auch gesundheitsgefährdeten Schallimmissionen mit mehr als 65 dB ausgesetzt sind.

Auch wir sind der Meinung, dass sich durch eine Reduzierung der zulässigen innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf allen Straßen, weitere Lärmminderungen erzielt werden können und zusätzlich ein lärmarmer Fahrbahnbelag keine wesentliche Verbesserung bringen würde und somit ein Einbau nicht erforderlich ist.

Weiterhin halten wir den Einbau von Schallschutzfenstern in stärker belasteten Straßen für nicht wesentlich effektiver wie die bereits geförderte Dreifachverglasung und halten daher eine weitergehende Förderung von Schallschutzfenstern für nicht erforderlich.

Die CDU-Fraktion stimmt den Punkten 1-3 des Beschlussvorschlages mehrheitlich zu und lehnt den Punkt 4 insgesamt ab.