Derzeit keine Grundsteuer C in Walldorf
Die Aktivierung von zusätzlichem Bauland, eine sinnvolle Nachverdichtung, das Schließen von Baulücken und die Beseitigung von Schrottimmobilien sind wesentliche Ziele einer zukunftsweisenden Stadtentwicklung und zugleich berechtigte Anliegen der Landespolitik. Ebenso ist es legitim, diese Aspekte im Zuge einer umfassenden neuen Gesetzgebung wie der Reform des Grundsteuerrechts zu behandeln. Mit anderen Worten ist die neue baden-württembergische Grundsteuer C in einer losen historischen Nachfolge der Baulandsteuer aus den frühen 1960er Jahren nicht per se abzulehnen.
Sofern Kommunen vor Ort entscheiden, dieses Mittel als entwicklungspolitisches Instrument einsetzen zu wollen, können wir dies dann befürworten, wenn die gewünschten Effekte wie ein reduzierter Flächenverbrauch oder zusätzlicher Wohnraum erreicht werden können. Nicht zu Unrecht wünschen sich Kommunen solche oder ähnliche Steuerungsmöglichkeiten. Die Vorlage beleuchtet korrekt die Herleitung diese neuen Grundsteuervariante, ebenso die differenzierte Betrachtung und Bewertung je nach Bundesland. Generell richtig ist es, diese Thematik im Gemeinderat öffentlich zu behandeln. Beim gesamten Themenkomplex Grundsteuer ist es unserer Fraktion wichtig, die Bevölkerung umfassend zu informieren und auf dieser Basis eine kritische und zugleich sachliche Diskussion zu ermöglichen.
Gerade wegen der spezifischen lokalen Situation, mit sehr hohen Bodenrichtwerten und einer unseres Erachtens ungerechten Verteilung der Grundsteuerbelastung stellen wir fest, dass derzeit nach Möglichkeit auf eine noch intensivere Besteuerung unbebauter Grundstücke zu verzichten ist. Besonders das Argument des dadurch fehlenden zusätzlichen Verkaufsanreizes teilen wir. Ebenso erkennen wir derzeit nicht die unbedingte Notwendigkeit zusätzlicher Einnahmen aus diesem Sektor. Da unsere Fraktion nicht nur dem Entfall der Grundsteuer A zugestimmt, sondern auch im Vorfeld des breiten Konsenses mit einem noch etwas niedrigeren Hebesatz bei der Grundsteuer B geliebäugelt hat, ist der Verzicht auf die Erhebung der Grundsteuer C nur konsequent.
Die beigefügten Anlagen verdeutlichen etliche berechtigte Kritikpunkte, jedoch erkennen wir hierin keine pauschale Unrechtmäßigkeit der Grundsteuer C. Gleichzeitig erneuern wir allerdings unsere Kritik an einem bundesweiten Flickenteppich bei der neuen Grundsteuer infolge einer inkonsequenten Bundesgesetzgebung unter dem Druck der Länder, einer bevölkerungs- und realitätsfernen Landesregelung und einer katastrophalen Kommunikation im Vorfeld der gesetzlichen Neuregelung. Dem Beschlussvorschlag stimmen wir zu und beabsichtigen als CDU-Fraktion zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen im Rat und der Stadtverwaltung weiterhin an einer möglichst moderaten und fortwährend zu überprüfenden Abgabenpolitik festzuhalten.
Gemeinderatsvorlage: Rathausinfosystem
Entscheidung im Gemeinderat: https://www.walldorf.de/aktuell/aktuelle-entscheidungen-im-gemeinderat-34