CDU Stadtverband Walldorf

Grundsteuerreform 2025

Stellungnahme der CDU Fraktion

Seit langem treibt uns das Thema der Grundsteuerreform um. Landesweit und natürlich auch hier in Walldorf. Rechtliche Hintergründe und Herleitungen der Reform beschreibt die Vorlage präzise und verständlich, insofern müssen wir uns verstärkt auf die spezifischen Auswirkungen vor Ort konzentrieren. Es war richtig, dass unsere Fraktion bereits im letzten Jahr eine Informationsveranstaltung mit Prof. Brettschneider von der Hochschule für öffentliche Verwaltung beantragt hatte. 

Motivbild Grundsteuer | Foto: Christiane LangMotivbild Grundsteuer | Foto: Christiane Lang

 In seinem Vortrag hat er nicht nur aufschlussreiche Informationen geliefert, sondern auch die Richtigkeit einer frühzeitigen Öffentlichkeitsarbeit betont, worin wir in Walldorf in diesem fall Vorreiter waren. Klar wurde schnell, dass „Aufkommensneutralität“ ein stark verallgemeinernder Begriff ist, hinter dem sich fundamentale Veränderungen in der Grundbesteuerung für einzelne Eigentümer verbergen. Trotz unserer Schwerpunktsetzung bei der Wirtschaftsfreundlichkeit empfinden wir Unbehagen bei der vom Land drastischen Verschiebung der Grundsteuerlast hin zu Privatgrundstücken und weg von Gewerbegrundstücken. Die eklatante Mehrbelastung relativ weniger Einfamilienhausbesitzer sehen wir absolut kritisch.

In Verbindung mit den hohen und mittlerweile nicht mehr marktgerechten Bodenrichtwerten entsteht eine unheilvolle Konstellation, der wir nun die im überwiegenden Konsens entstandene Reduzierung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 100 Punkte entgegensetzen können. So oder so werden einige empfindlich stärker belastet. Nicht jedes großzügige Grundstück befindet sich in den Händen wohlhabender Menschen und nicht immer ist es intensiver bebaubar. Den Druck der Reform auf eine kleine Gruppe lehnen wir ab und hoffen auf rechtliche Nachbesserungen und Differenzierungsmöglichkeiten nach dem Grad und der Qualität der Bebauung; in etwas so wie Bayern dies regelt. Auch wenn eine Reform unausweichlich geworden war, betrachten wir die ohnehin unzeitgemäße föderale Zersplitterung und erst recht die baden-württembergische Variante als Rückschritt.

Bedenkt man leere Kommunalkassen landauf landab, kann von Aufkommensneutralität in vielen Städten und Gemeinden kaum die Rede sein. Hierin sind wir jedoch entschlossen, keine Mehreinnahmen für unsere Stadt zu erzielen. Mehrheitlich schließen wir uns dem Verwaltungsvorschlag an, sowohl bei der Grundsteuer B wie auch in den anderen Beschlusspunkten. Für die Zukunft erwarten wir eine Kehrtwende in der diesbezüglichen Landesgesetzgebung und appellieren an unsere regionalen Abgeordneten, sich ebenso für eine Reform des Gutachterauschusswesens zur Ermittlung der Bodenrichtwerte einzusetzen. Andernfalls betrachten wir diese Reform weiterhin als schleichende Enteignung teils jahrzehntelanger Grundstückseigentümer, zumindest dort, wo so hohe Bodenrichtwerte gelten wie bei uns. Wer das selbstgenutzte Eigenheim vorbehaltlos als Altersvorsorge betrachtet, kann mit dieser Reform nicht einverstanden sein.

Unsere Vorberatungen haben ebenfalls Defizite im Informationsaustausch mit den Finanzbehörden wie auch eine schleppende Kommunikation mit der Landespolitik ergeben. Somit werden unsererseits die heutigen Beschlüsse unsererseits unter Protest gefasst. Die frühe Einschätzung auch hier im Haus, Gerichte würden in diesem Fall Abhilfe schaffen, hat sich bislang nicht bestätigt und somit ist mit diesem für uns unbefriedigenden Gesetz weiter verantwortungsvoll zu verfahren. Erwähnt sei abschließend, dass mit Sicherheit viele Walldorferinnen und Walldorfer moderat geringer, Gewerbetreibende wesentlich geringer und eben eine kleinere Gruppe stärker belastet werden wird.
 


 

Abweichende Stellungnahme von Uwe Lindner:

Auch wenn heute der Hebesatz der Grundsteuer B von 200 v.H. auf 100 v.H gesenkt werden soll, kann ich dem so nicht zustimmen.
Die Grundsteuerreform in Baden-Württemberg hat in den letzten Jahren für viel Zündstoff gesorgt, insbesondere hinsichtlich der unterschiedlichen Auswirkungen für Haus-und Grundstücksbesitzer im Vergleich zu Immobilienbesitzern in Industriegebieten.
Im Vorfeld wurde insbesondere den vielen Bürgern in den Kommunen versprochen, dass die Gemeinden ihren Bürgern nach Festlegung der neuen Grundsteuer keine höheren Grundsteuern abverlangen werden als zuvor. In diesem Zusammenhang darf darauf verwiesen werden, dass immer noch viele Musterklagen gegen das neue Grundsteuergesetz geführt werden und zwischenzeitlich auch einige Politiker im Land aufgewacht sind und die neue Grundsteuerreform für nicht haltbar halten und selbst Änderungen herbei führen wollen. Bezüglich der Einführung der neuen Grundsteuerreform in BW hat unsere Landesregierung total versagt und die Kommunen müssen dies jetzt ausbaden.
Gerade in Walldorf führte das neue Bewertungssystem mit den insgesamt hohen Bodenrichtwerten gegenüber anderen Kommunen, zu einer Erhöhung der Grundsteuerlast in Walldorf.
Es ist gut, dass durch die vorgesehene Absenkung der Grundsteuer B von 200 v.H. auf 100 v .H. ein richtiger Schritt für unsere Bürger unternommen wird, der aber meiner Meinung nach nicht ausreichend für Haus-und Grundstücksbesitzer sein wird. Die Wahrheit ist, dass immer von der Aufkommensneutralität gesprochen wurde, von dieser unsere Haus-und Grundstücksbesitzer jedoch ganz offensichtlich ausgenommen sind bzw. wurden.
Viele Haubesitzer, die Jahrzehnte lang sparten um in den Besitz eines eigenen Hauses zu kommen, werden nunmehr zum Teil stark belastet. Dies für einige in einem Alter, die unter Umständen mit einer geringeren Rente finanziell überfordert werden und ihr Haus und Grundstück nicht mehr halten können.
Immobilien in Gewerbegebieten werden deutlich entlastet und Besitzer von Ein-und Zweifamilienhäuser belastet. Dies halte ich für eine äußerst ungerechte Verteilung der neuen Grundsteuer und führt , wie bereits ausgeführt, zu einer deutlichen Verschiebung und Belastung unserer Haus-und Grundstücksbesitzer. Aufkommensneutralität kann und darf nicht nur durch Belastungen von Haus-und Grundstücksbesitzer erzielt werden. Diese ungerechte Kostenverschiebung werde ich nicht mittragen und ich hätte mir eine weitere Absenkung der Grundsteuer B auf 80 v.H. gewünscht bzw. erwartet.
 


 

Weitere Informationen:

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