Antrag der CDU-Fraktion zur Passivhaus-Bauweise
Trotz eines drastischen Einbruchs in der Baukonjunktur hierzulande wird in Walldorf und dabei insbesondere im öffentlichen Sektor nach wie vor engagiert gebaut. Dies betrifft sowohl den klassischen Wohnungsbau wie auch funktionale Gebäude an Bildungseinrichtungen und perspektivisch bei Feuerwehr und Pflegeheim. Es war und ist zweifellos richtig, an diese Bauten hohe ökologische und gestalterische Standards anzulegen, zumal wir unsere politischen Beschlüsse und Willensbekundungen hier im Rat auch in konkreten Projekten umsetzen müssen. Wegen eigener Zielsetzungen wie beim Klimaschutz aber auch um einer anerkannten Vorbildfunktion Willen.
Alle Ambitionen haben Grenzen, vor allem beim finanziellen Engagement, bei der Kosten-Nutzen-Rechnung und dem zu verantwortenden technischen Aufwand. In einem ganz besonderen Fall haben wir uns vor fast 15 Jahren eine Richtlinie auferlegt, die es heute kritisch zu beleuchten gilt. Unsere Fraktion stellt infrage, ob die Stadt Walldorf auch in Zukunft noch an der generellen Passivhausbau-Verpflichtung bei eigenen Bauvorhaben festhalten sollte. Neueste Standards am Bau, konstruktiv wie gebäudetechnisch ermöglichen eine gleichwertige, wenn nicht sogar bessere Bilanz bei eventuell erhöhtem Wohnwert. Stellvertretend zu erwähnen ist das Effizienzhaus 40. Keineswegs stellen wir die Vorzüge der in Walldorf mit erstklassigen Beispielen etablierten Passivhaus-Bauweise in Abrede, jedoch möchten wir unsere eigenen Richtlinien, dazu zählt ausdrücklich auch diejenige zur Vergabe städtischer Grundstücke mit der Verpflichtung zur Passivhaus-Bauweise, in einer modernen Art und Weise überarbeitet und angepasst wissen.
Nicht nur einmal haben uns geographische oder nutzungsspezifische Aspekte bei der Gebäudeplanung an eine Modifikation dieser Auflagen denken lassen. Energiewende technologieoffen zu gestalten, wandelt sich von der bloßen Floskel zur überzeugenden Strategie, wenn man flexibel genug agiert, um das projektspezifische Optimum auf der Höhe der Zeit planerisch zu ermöglichen. Dafür stehen wir genauso ein wie für die verlässliche Einhaltung verbindlicher Standards, die zum Zeitpunkt Ihrer Beschlussfassung berechtigt waren. Wir sehen nun den Zeitpunkt für eine Überarbeitung und bitten die Kolleginnen und Kollegen um Zustimmung zu unserem Antrag mit der Perspektive auf eine baldige Befassung. Der Verwaltung danken wir für die detaillierte Vorlage samt Anhängen sowie für die Vorbereitung des heutigen Beschlusses.
Der Antrag wurde angenommen.
Siehe auch: https://www.walldorf.de/aktuell/aktuelle-entscheidungen-im-gemeinderat-29 und https://www.walldorf.de/aktuell/passivhaus-pflicht-kommt-auf-den-pruefstand
Mehr Informationen: Vorgang VL-312/2024