Umweltförderprogramm PV auf Parkplätzen / Nichtwohngebäuden
Unbestritten steigt der Bedarf an erneuerbarer Energie zusammen mit unserer Verpflichtung diese möglichst intensiv auf unserer eigenen Gemarkung zu erzeugen. Dabei gilt es alle Potentiale zu erkennen und möglichst auszuschöpfen. Während die negative wirtschaftliche Entwicklung und die volatile nationale Förderkulisse uns dabei nicht gerade in die Hände spielen, setzen wir weiterhin im Bereich unserer eigenen Gestaltungsmöglichkeiten auf attraktive kommunale Zuschüsse.
Während in Deutschland die Belegung offener Parkflächen mit Photovoltaikanlagen eher noch die Ausnahme darstellt, reicht ein Blick nach Frankreich, um die Beliebtheit, Machbarkeit und Effektivität solcher Maßnahmen nachzuvollziehen. Sicher braucht es eine grundsätzliche Investitionsbereitschaft, um unterhalb der gesetzlichen Verpflichtung bei Neuanlagen entsprechend tätig zu werden, jedoch erkennen wir in der geplanten Förderung von 500€ pro kWp durchaus einen deutlichen Anreiz.
Ebenso eindeutig ist die Wirtschaftlichkeit der bloßen entsprechend großen Anlagen, während die Kosten der notwendigen Unterkonstruktion natürlich individuell schwanken und letztlich den wohl entscheidenden Faktor bei derlei Projekten darstellen.
Umso mehr müssen wir hierbei auf eine städtische Beratung potentieller Vorhabenträger setzen. Nicht zu Unrecht gilt unserer Auffassung nach aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und technischen Machbarkeit eine verpflichtende Berücksichtigung entsprechender Anlagen erst ab einer Neuanlage von 35 Stellplätzen.
Unseren städtischen Klimaleitzielen im Einzelnen zu entsprechen ist gelinde gesagt ambitioniert, der selbstbewusste Versuch in zusätzliche Förderprogramme zu investieren und parallel auch die Förderung von Photovoltaikanlagen auf Nichtwohngebäuden anzuheben, ist gleichwohl notwendig und gerechtfertigt.
Die CDU Fraktion stimmt dem Anliegen der antragstellenden Fraktion und somit dem Beschlussvorschlag zu. Insbesondere danken wir dem betreuenden Fachbereich um Frau Müller für die Ausarbeitung der Vorlage und den stimmigen Detailregelungen speziell in den Fragen von Deckelung der Fördersumme und dem Ausschluss von Neuversiegelungen oder Baumfällungen. Vielen Dank.
Mehr Infos: Vorgang VL-283/2024 1. Ergänzung im Ratsinfosystem, Newsartikel auf der Internetseite der Stadt