Neubau Feuerwehr: Vergabe Architektenleistung und Auslobung
Nach Beschlussfassung zum Raumprogramm für den Neubau der Feuerwehr und des Rettungsstandortes vom 24.09.2024, soll heute der weitere Schritt mit dem Beschluss für den Entwurf zur Auslobung für das Planungsverfahren „Neubau Feuerwehr- und Rettungsstandort im VgV-Verfahren Architektenleistung, Auslobung und Verfahrensstart beschlossen werden.
Aufgrund der bisherigen positiven Standortanalyse (Lage hinsichtlich der Erreichbarkeit, Anbindung an Verkehrswege und Nähe zu Einsatzgebieten, Berücksichtigung der Umgebung, ist sichergestellt, dass der Standort sowohl für die Feuerwehr als auch für die Anwohner geeignet ist). Der Bebauungsplan „Südlich des Friedhofs, zur Schaffung des Planungsrechts soll weiterentwickelt und mit den Erschließungsmaßnahmen und Hochbauvorhaben harmonisiert werden.
Hinsichtlich der Integration in das Stadtbild, soll sich der Entwurf harmonisch in die bestehende städtebauliche Struktur einfügen und die architektonischen Merkmale der Umgebung (hier ist insbesondere der Friedhof zu erwähnen) müssen unbedingt Berücksichtigung finden. Gestaltungselemente, die die Identität der Feuerwehr und der Gemeinde, sollten sich hierbei widerspiegeln.
Für ein so großes Projekt und den damit verbundenen Planungsleistungen halten wir ein entsprechendes VgV-Verfahren für sinnvoll und befürworten dieses. Auf das bereits beschlossene Raumprogramm der beiden Teilbereiche muss heute nicht mehr eingegangen werden.
Entscheidend und dies wurde bereits in der vergangenen Sitzung um Ausdruck gebracht, ist die Tatsache, dass eine optimale Erreichbarkeit für Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge, einschließlich der Berücksichtigung von Zufahrtswegen evtl. mit Wendekreisen, falls erforderlich, ein barrierefreier Zugang für alle Nutzergruppen, einschließlich der Feuerwehrleute und der Öffentlichkeit gewährleistet wird.
Auch die Kriterien der zusätzlichen Lärm- und Schallbelastungen, insbesondere wegen dem angrenzenden Friedhofsbereiches und ein ausgewogenes Parkraumangebot für Besucher, müssen erfüllt werden.
Schon wegen der freien planerischen Gesamtgestaltung, der dann zugelassenen Planungsbüros für das gesamte Baufeldbereich für Feuerwehr, Notarzt- und DRK-Standort, finden wir es gut, dass auf eine vorgefertigte Skizze mit Erschließungsstraße verzichtet wurde und somit eine tatsächlich freie Gestaltung für alle Planungsbüros im Sinne eines Planungswettbewerbes gewährleistet ist.
Die Gesamtproblematik der Nachhaltigkeit unter Einfluss der ökologischen Aspekte, wie Integration von Grünflächen (frühzeitige Einbeziehung von Landschaftsarchitekten), Regenwassermanagement und die Nutzung erneuerbarer Energien müssen auf dem ganzen Areal Einkehr halten. Dies bedeutet ausdrücklich nicht, dass die zu entwickelten Bauvorhaben einen „Walldorfstandard“ z.B. Passivhausstandart, haben müssen. Im Gegenteil, es muss eine größtmögliche Technologieoffenheit in allen Bereichen zwingend gegeben sein.
Mit dem beschriebenen Vorgehen, der entwickelten Auslobung, aller wichtigen planerischen Aspekte für das Verfahren und die Planung können wir mitgehen.
Der vorgelegte Verfahrensablauf, mit dem Planungsverfahren zeitnah zu beginnen halten wir unbedingt für erforderlich, denn Zeit haben wir in den vergangenen Jahren schon genügend verloren.
Ferner können wir der Zusammensetzung des Preisgerichtes und en Anforderungen aller teilnehmenden Büros zustimmen.
Auf entsprechende Referenznachweise bzgl. der notwendigen Qualifikation der teilnehmenden Planungsbüros wird ausdrücklich besonderer Wert gelegt. Eine Mindestqualifikation erscheint uns hierbei sehr wichtig.
In diesem Zusammenhang halten wir die Setzung bestimmter Planungsbüros für den Wettbewerb für sinnvoll und richtig, zumal wir in der Vergangenheit mit dieser Vorgehensweise gute Erfahrungen gemacht haben.
Mit dem Ergebnis des Wettbewerbs erhoffen wir, nein wünschen und fordern wir, dass zu erstellender Bebauungsplan mit allen darauf zu errichtenden Gewerken eine Präzision erfährt, die allen Bedürfnissen nicht nur Rechnung trägt, sondern darüber hinaus geht, um die späteren Nutzer in ihrer alltäglichen, schweren Arbeit im Dienst für die Bürgerschaft zu stärken und eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten.
Die CDU-Fraktion stimmt dem vorgelegten Beschlussvorschlag zu.
Zusatzinformationen: Vorgang VL-256/2024 1 im Ratsinfosystem
Und die Veröffentlichung des Beschlusses: