CDU Walldorf hält „Katzenlockdown“ für unverhältnismäßig.
In einer außerordentlichen Vorstandssitzung wurde die von der unteren Naturschutzbehörde verhängte Ausgangssperre für Freigänger-Katzen in Walldorf von der CDU Walldorf als unverhältnismäßig angesehen.
Zum Schutz der Haubenlerche, die in Walldorf-Süd brütet, hatte die untere Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises ohne Vorwarnung eine Allgemeinverfügung erlassen, die derzeit bundesweit durch die Presse geht. Die Walldorfer Katzenbesitzer werden darin mit hohen Strafandrohungen dazu verpflichtet, ihre Katzen einzusperren.
Anhand eines Beispiels verdeutlichte Mathias Pütz, Fraktionsführer der CDU-Fraktion in Walldorf unserem Vorstandsmitglied Rainer Kempf die praktische Absurdität der Allgemeinverfügung. „Wenn Du eine Katze hättest, die normalerweise bei Dir in der Dammstraße zu Hause ist, und die in Walldorf Süd auf Beutesuche eine Haubenlerche erlegt, dann gehst Du straffrei aus. Jedoch wenn eine in der Hauptstraße beheimatete Freigänger-Katze auf der Straße vor der Besitzer-Wohnung sitzt, sind 500€ fällig. Und wenn eine solche Katze eine Haubenlerche tötet, werden es bis zu 50.000€“.
Im Vorstand der CDU Walldorf herrschte Einigkeit darüber, dass Katzen, die an Freigang gewohnt sind, nicht so einfach in der Wohnung eingesperrt werden können. Und dass die Katzen, aber auch die Besitzer unter einem „Katzenlockdown“ sehr leiden. Es ist bei manchen Katzen tatsächlich eine Tierquälerei, sie nicht wie üblich rauszulassen. Deshalb haben die Katzenbesitzer in dem von der Allgemeinverfügung betroffenen Bereich manchmal nur die Möglichkeit, ihre Katze im Tierheim oder (wenn vorhanden) bei Bekannten und Verwandten für die Zeit der Verordnung abzugeben, wenn sie die Verfügung nicht ignorieren und die Strafe in Kauf nehmen wollen.
Natürlich jagen Katzen Vögel und andere Tiere. Aber, wie auch in der Begründung zur Allgemeinverfügung beschrieben, sind neben Freigänger-Katzen auch Elstern, Rabenkrähen, Füchse und Marder Schuld daran, dass nur wenige Jungvögel eines Geleges überleben.
„Bisher wurden schon aufwändige Elektrozäune zum Schutz der Brut errichtet, Bauvorhaben verzögert, Raubvögel bejagt. Ich dachte, damit wäre jetzt schon sehr viel zum Schutz der Haubenlerche getan worden. Und dann kommt diese Allgemeinverfügung.“ erklärte Clemens Kriesel.
„Ich wohne in Walldorf-Süd. Wir haben zwar keine Katze, meine Frau freut sich aber immer, wenn sie eine sieht. Und ich muss sagen: Hier im Gebiet sind gefühlt sehr wenige Katzen unterwegs und wesentlich mehr Elstern und Raben. Deshalb verstehe ich nicht, dass Katzen das Hauptproblem darstellen.“
Auch die Kommunikation der Allgemeinverfügung wurde in der Sitzung scharf kritisiert. Ohne Vorwarnung und ohne Bürgerbeteiligung oder Beteiligung der städtischen Behörden so etwas zu erlassen ist für die CDU Walldorf unverständlich. Walldorf ist nun ohne Verschulden der Stadt zum Beispiel dafür geworden, wie Artenschutz nicht gelebt werden sollte. Die CDU Walldorf befürchtet daher, dass diese Maßnahme dem Gesamt-Ansinnen des Artenschutzes nicht zuträglich sein wird.
Folgende Stellungnahme wurde herausgearbeitet:
Artenschutz ist für die CDU Walldorf sehr wichtig. Deshalb ist es gut und richtig, dass Maßnahmen zum Schutz der Haubenlerche getroffen werden. Diese wurden auch immer von der CDU-Fraktion mitgetragen. Die Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises geht hier aber zu weit und ist unverhältnismäßig. Sie greift stark in das Privatleben und die Freiheiten der Tierbesitzer ein, und beschränkt ihre Möglichkeiten, ihr Tier artgerecht halten zu können. Sie ist zudem zu kurzfristig erlassen, ohne Beteiligung der Betroffenen und der Stadt und sehr schlecht kommuniziert. Wir fordern die entsprechenden Behörden auf, diese Allgemeinverfügung umgehend zurückzuziehen. Weiterhin fordern wir bei Maßnahmen, die so stark in das Privatleben der Menschen eingreifen, eine bessere Bürgerbeteiligung und Kommunikation im Vorfeld.