Änderung der Räum- und Streupflichtsatzung
die Sicherheit und Leichtigkeit auf Walldorfs Straßen und Gehwegen, insbesondere in den Wintermonaten, ist von entscheidender Bedeutung. Eine gut durchdachte und effektive Räum- und Streupflicht trägt maßgeblich dazu bei Unfälle und Verletzungen zu verhindern. In diesem Sinne begrüße ich die angepasste Satzung, die darauf abzielt, die Regelungen weiter zu verbessern und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Ich sehe es als wichtig an, dass die Bürgerinnen und Bürger ausreichend über die Änderungen informiert werden, um ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten zu kennen und nachvollziehen zu können. Wie bereits in der Vergangenheit erfolgt, ist eine transparente Kommunikation seitens der Behörden daher unerlässlich, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu fördern.
Was zählt als Fußweg? Wo muss gereinigt werden? Wie breit muss geräumt werden? Welches Streugut darf genutzt werden? Wann muss geräumt sein? Wer ist wofür zuständig? All diese Fragen werden uns in der überarbeiteten Satzung beantwortet.
Als wichtigen Punkt dieser Satzung sehe ich §3 Absatz 3 in dem beschrieben wird was zu reinigen, räumen oder streuen ist. Nämlich Gehwege, gemeinsame Rad- und Gehwege sowie Fußwege.
In Fällen, in denen überhaupt kein Gehweg erkennbar ist, gilt es ebenfalls eine klare Regelung zu treffen, um Unsicherheiten bei den Bürgern zu vermeiden. Eine genaue Definition, welche Flächen als Gehwege gelten und somit der Räum- und Streupflicht unterliegen, ist hier entscheidend. Sie findet sich in §3Absatz 4 wieder. Eine 1,5m breite Fläche vom Rand zur Fahrbahnmitte.
Es ist erfreulich zu sehen, dass vermehrt Umweltaspekte in kommunalen Regelungen Einzug finden. Die Auswahl des Streuguts spielt hierbei eine zentrale Rolle, da herkömmliches Streugut oft nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern auch die Umwelt beeinträchtigt. Insbesondere Streusalze gelangen in unsere Gewässer und können ökologische Schäden verursachen. Deshalb setzt Walldorf schon lange auf Sand, Splitt und Asche. Jedoch haben uns jüngste Ereignisse gezeigt, dass die Verwendung von Streusalz und/oder auftauenden Mitteln manchmal unabdingbar sind und deshalb in gering möglichsten Mengen verwendet werden darf, um die Sicherheit auf unseren Wegen zu gewährleisten. Dies wurde in der Änderung aufgegriffen.
Die Räum- und Streuzeiten wurden unserem modernen Lebensstil und dem damit einhergehenden geänderten Tagesrhythmus angepasst. Die Zeiten an Werktagen verschieben sich deshalb auf 7-20 Uhr, an Samstagen 8-20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen auf 9-20 Uhr.
Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass eine sorgfältig überdachte Verordnung, wie wir sie in der Änderung vorfinden, zu unser aller Sicherheit und Schutz auf Walldorfs Geh-, Fuß- und Radwegen dient und von daher im Interesse aller Beteiligten stehen sollte.
Die CDU Fraktion stimmt der Änderung der Streu- und Räumpflichtsatzung deshalb in allen Punkten zu.