Antrag auf Information und Beratung zur Grundsteuer
Die CDU-Fraktion beantragt eine zeitnahe Information der Bevölkerung über die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die entsprechende Einnahmesituation der Stadt Walldorf ab 2025 nach derzeitiger Gesetzeslage. Ebenso beantragen wir eine Modellrechnung zur Anpassung der örtlichen Hebesätze zur annähernden Aufkommensneutralität, d.h. zur Vermeidung einer Mehrbelastung der Bevölkerung.
Begründung:
In Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes mussten die Regelungen zur Grundsteuer fundamental verändert werden. Wesentlich hierbei ist auch der Bewertungsmaßstab für Grundstücke und die Berechnung der Steuer. Nach dem neuen baden-württembergischen Modell ist derzeit bei unveränderten Hebesätzen der Kommunen ab 2025 mit einer enormen und teilweise sozial nicht zu rechtfertigenden Mehrbelastung der Grundstückseigentümerinnen und -Eigentümer sowie im Weiteren auch der Mieterinnen und Mieter zu rechnen. Gemeinhin als reine Gemeindesteuer bekannt, obliegt es den Kommunen den jeweiligen Hebesatz festzusetzen. Dieser ist in Walldorf seit langem sehr moderat und doch wird die Steuerbelastung je nach Grundstück drastisch steigen. Dies gilt es unserer Auffassung nach weitgehend zu vermeiden. Auch wenn bei der Grundsteuer keine Umlage an andere Gebietskörperschaften wie bei der Gewerbesteuer abzuführen ist, so entstünde laut unserer Stadtverwaltung bei einer weiteren Absenkung des Hebesatzes doch eine Schlechterstellung der Stadt durch den allgemeinen Finanzausgleich. Insofern ist uns neben einer umfassenden Information auch eine bevölkerungsorientierte Festsetzung der Umlagesätze wichtig. Unbenommen des späteren Zeitpunktes der definitiven Entscheidung möchten wir uns bereits heute dahingehend positionieren, als dass wir in Anbetracht einer sehr guten Finanzausstattung unserer Kommune, Mindereinnahmen durch abgesenkte Grundsteuerhebesätze einer Mehrbelastung der Bevölkerung vorziehen möchten. Immobilieneigentum ist in vielen Fällen eher Altersvorsorge als Kapitalanlage. Unabhängig von nachteiligen und schwer nachvollziehbaren gesetzlichen Regelungen auf Landesebene darf Immobilieneigentum nicht zur Kostenfalle werden oder eine Enteignung durch die Hintertür erfolgen. Abgesehen davon sind auch Mieter über die Nebenkosten betroffen. Außerdem wird eine Neuberechnung ohnehin zu veränderten Grundsteuerbelastungen je nach Gegebenheit führen. Daher bitten wir um zeitnahe Befassung.