CDU Stadtverband Walldorf

Walldorfer Umweltförderprogramme Teil 8

Neubau eines Wohngebäudes im Passivhausstandard

Artikel in der Walldorfer Rundschau Nr. 30 2022 auf Seite 7.

Die Walldorfer Rundschau Nr. 30 2022 | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Passivhäuser zeichnen sich durch beson- ders hohe Behaglichkeit bei sehr niedri- gem Energieverbrauch aus, sowohl im  Winter als auch im Sommer. Bei diesem  Gebäudestandard heizt und kühlt sich das  Haus „passiv“. Der Passivhausstandard  bietet sich besonders bei Neubauten an  – die höheren Investitionskosten werden  durch geringere Energiekosten kompen- siert. Abhängig von Energiebedarf und  Eigenerzeugung erneuerbarer Energien,  wird der Gebäudestandard in Klassen un- terteilt. Was fördert die Stadt? Die Stadt Walldorf fördert die Errichtung  von eigengenutzten Passivhäusern mit ei- nem zinslosen Darlehen in Höhe von 20.000  Euro oder alternativ mit einem Zuschuss  von 5000 Euro. Bei der Darlehensvariante erfolgt die Aus- zahlung des Darlehens in zwei Schritten:  Erste Teilauszahlung in Höhe von 10.000  Euro mit der Rohbauabnahme und nach  Vorlage der Eintragungsbekanntmachung  der Grundschuld. Zweite Teilauszahlung  in Höhe von 10.000 Euro nach durchge- führtem Blower-Door-Test. Das Darlehen  ist erstmals zum 1. März eines Jahres nach  dem Bezug des Passivhauses in insgesamt 15  Jahresraten an die Stadt Walldorf zurückzu- zahlen.  Bei der Zuschussvariante beträgt der Zu- schuss für ein Einfamilienhaus 5000 Euro.  Bei einem Mehrfamilienhaus erhöht sich  die Förderobergrenze mit jeder weiteren  Wohneinheit (mindestens 45 Quadratmater  Wohnfläche) um 2000 Euro. Bei Eigentums- wohnungen in einem Passivhaus betragen  die Zuschüsse 5000 Euro bei einer Wohnflä- che ab 100 Quadratmeter. Bei einer Wohn- fläche über 45 Quadratmeter und unter 100  Quadratmeter betragen die Zuschüsse 2000  Euro. Gibt es weitere Zuschüsse? Sie können einen Förderzuschlag Erneuer- bare Energien sowie einen Förderzuschlag  Natur+ erhalten. Der Förderzuschlag Er- neuerbare Energien in Höhe von 2000 Euro  wird gewährt, wenn in einem Gebäude der  gesamte Wärmebedarf durch Erneuerbare  Energien zur Beheizung und Warmwasser- bereitung gedeckt wird.  Beim Förderzuschlag Natur+ wird der För- derhöchstbetrag um 9000 Euro erhöht. Da- bei müssen die Dämmstoffe ein natureplus- Zertifikat oder ein Zertifikat des Instituts für  Baubiologie Rosenheim (IBR) besitzen. Vor- aussetzung ist die Verwendung der nachhal- tigen Dämmstoffe für das gesamte Gebäude.   Welche Kriterien müssen erfüllt werden? Die Stadt Walldorf fördert die Errichtung  von eigengenutzten Passivhäusern, wenn  die vom Passivhausinstitut Darmstadt auf- gestellten Kriterien für die Zertifizierung  als „Qualitätsgeprüfte Passivhäuser“ erfüllt  werden. Hierzu zählen insbesondere:  Der Energiekennwert Heizwärme beträgt  maximal 15 kWh/m² im Jahr oder die Heiz- wärmelast maximal 10 W/m². Der Ener- giekennwert für nicht erneuerbare Pri- märenergie beträgt maximal 95 kWh/m² beziehungsweise 60 kWh/m² für erneu- erbare Primärenergie im Jahr inklusive  Haushaltsstrom. Einbau einer Lüftungsan- lage mit Wärmerückgewinnung. Eine luft- dichte Ausführung (n50 ≤ 0,6 Luftwech- sel pro Stunde) ist sichergestellt und wird  durch eine Messung (Blower-Door-Test)  nachgewiesen. Wie bekommt man einen Zuschuss?  Grundstückseigentümer oder Wohnungs- eigentümergemeinschaften können bei   der Stadt Walldorf einen Antrag stellen.  Bei Eigentumswohnungen ist der jeweilige  Eigentümer antragsberechtigt, wobei das  gesamte Gebäude und nicht nur einzelne  Wohnungen nach dem Passivhausstan- dard gebaut werden müssen.  Der Antrag und die eingereichten Unter- lagen werden geprüft und bei Einhaltung  der Förderbedingungen eine Bewilligung  ausgestellt. Wichtig ist, dass erst nach Zu- gang der Bewilligung mit dem Bau begon- nen werden darf. Wo gibt es weitere Infos? Weitere Informationen zum Förderpro- gramm gibt es auf der Homepage der Stadt  unter www.walldorf.de. Dann weiter nach  unten scrollen zu den „Top-Themen“. Dort  befindet sich der Link zu den Umweltför- derprogrammen der Stadt. Die Richtlinie  und der Antrag zum Förderprogramm  „Errichtung eines Passivhauses“ sind dort  verfügbar.   Walldorfer Umweltförderprogramme  Serie „Umweltförderprogramme“ in der Rundschau In unserer Serie wollen wir Ihnen in  regelmäßigen Abständen die insgesamt  19 Umwelt-Förderprogramme der Stadt  Walldorf nahebringen. Ãœbersichtlich  und verständlich möchten wir Sie darü- ber informieren, an welche Zielgruppe  sich die jeweiligen Förderprogramme  richten, welchen Zweck sie erfüllen und  unter welchen Voraussetzungen ein  Antrag wann und wo gestellt werden  kann. Denn: Mitmachen lohnt sich!  Zum einen können Sie am Fördertopf  der Stadt partizipieren und durch Maß- nahmen zur Energieeinsparung für   Entlastung im Geldbeutel sorgen. Zum  anderen leisten Sie mit Ihrem Handeln  einen wertvollen Beitrag zum aktiven  Klima- und Umweltschutz in unserer  Stadt. Haben Sie keine Angst vor büro- kratischen Hindernissen. Wir begleiten  Sie auf dem Weg zur Förderung durch  die Stadt. Ansprechpartner für die Umweltförder- programme ist Alexander Engelhard. Kontaktdaten: alexander.engelhard@ walldorf.de,  Tel. 35-1231 www.walldorf.de/nachhaltigkeit/um- weltfoerderprogramme