CDU Stadtverband Walldorf

Nächste Schritte bei der Grundsteuerreform

Öffentliche Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 27 Seite 10. 

Die Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 27 | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Die Umsetzung der Grundsteuerre- form wird konkreter: Ab dem 1. Juli  2022 können die Eigentümerinnen  und Eigentümer für ihre Grundstücke  (Grundsteuer B) sowie land- und forst- wirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer  A) eine Steuererklärung einreichen. Sie  sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine  sogenannte „Feststellungserklärung“  abzugeben. Das Finanzministerium hat  eine entsprechende öffentliche Bekannt- machung herausgegeben. Die Abgabe- frist endet am 31. Oktober 2022.  Die Feststellungserklärungen sind di- gital an das zuständige Finanzamt zu  übermitteln. Die elektronischen Formu- lare werden ab dem 1. Juli unter ande- rem im Portal „Mein ELSTER“ (www. elster.de) bereitgestellt. Nur in begrün- deten Härtefällen kann die Feststel- lungserklärung in Papierform abgege- ben werden. Ein solcher Fall liegt vor,  wenn sich beispielsweise jemand erst  die Technik zur elektronischen Abgabe  beschaffen müsste – wie einen PC oder  einen Internetzugang – oder den Um- gang damit nicht gewohnt ist. Die Erklä- rungsvordrucke für Härtefälle werden  ab dem 1. Juli beim örtlichen Finanzamt  ausgehändigt. Daneben ist es möglich,  dass Angehörige die elektronische Er-  klärung über ihren ELSTER-Zugang  übermitteln.  Im Vergleich zu anderen Bundesländern  müssen die Eigentümerinnen und Ei- gentümer von Grundstücken in Baden- Württemberg die wenigsten Angaben  bei der Feststellungerklärung machen.  Benötigte Daten für die Grundsteuer B  sind: das Aktenzeichen, unter dem die Fest- stellungserklärung eingereicht werden  muss, die Grundstücksfläche, der Bodenricht- wert und ggf. die überwiegende Nut- zung zu Wohnzwecken. Nicht abgefragt werden in Baden-Würt- temberg die Art der Immobilie, die  Wohn- und Nutzfläche oder das Bau- jahr. Das macht die Erklärung deutlich  einfacher.  Um die Bürgerinnen und Bürger bei  der Abgabe der Feststellungserklärung  zu unterstützen, stellt die Finanzver- waltung zahlreiche Informationen und  Hilfen bereit. So erhielten die privaten  Eigentümerinnen und Eigentümer von  Grundstücken im Mai/Juni ein Schrei- ben mit Hinweisen zur Grundsteuer- reform allgemein sowie konkret zum  jeweiligen Grundstück, für das eine  Feststellungserklärung abgegeben wer-  den muss. Damit wird es leichter, die  erforderlichen Angaben zu machen.  Seit Anfang Juli 2022 sind auf der Inter- netseite www.grundsteuer-bw.de wei- tere Informationen und erforderliche  Daten zu finden sein. Auf die Boden- richtwerte der jeweiligen Kommunen  kann hierüber dann ebenfalls zugegrif- fen werden. Darüber hinaus gibt es be- reits jetzt auf der Webseite des Finanz- ministeriums ein umfassendes FAQ mit  Antworten auf häufig gestellte Fragen  rund um die Grundsteuerreform sowie  ein kurzes Erklärvideo für Eigentüme- rinnen und Eigentümer. In Ergänzung  dazu können allgemeine Fragen dem  virtuellen Assistenten der Steuerver- waltung unter www.steuerchatbot.de  gestellt werden. Weitere Informationen: Die Reform der Grundsteuer wurde  aufgrund einer Entscheidung des Bun- desverfassungsgerichts im Jahr 2018  notwendig: Demnach ist die bisherige  Einheitsbewertung nicht mehr verfas- sungskonform. Für die Umsetzung des  neuen Landesgrundsteuergesetzes ist  eine umfassende Neubewertung aller  Grundstücke sowie land- und forstwirt- schaftlichen Betriebe notwendig.