CDU Stadtverband Walldorf

Nächste Schritte bei der Grundsteuerreform

Öffentliche Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 25 Seite 6.

Die Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 25 druckfrisch aus dem Briefkasten | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Die Umsetzung der Grundsteuerreform wird konkreter: Ab dem 1. Juli 2022 können die Eigentümerinnen und Eigentümer  für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung  einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben. Das Finanzministeri- um hat heute eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022. Die Feststellungserklärungen sind digital an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formulare werden  ab dem 1. Juli unter anderem im Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) bereitgestellt. Nur in begründeten Härtefällen kann  die Feststellungserklärung in Papierform abgegeben werden. Ein solcher Fall liegt vor, wenn sich beispielsweise jemand erst die  Technik zur elektronischen Abgabe beschaffen müsste – wie einen PC oder einen Internetzugang – oder den Umgang damit  nicht gewohnt ist. Die Erklärungsvordrucke für Härtefälle werden ab dem 1. Juli beim örtlichen Finanzamt ausgehändigt. Da- neben ist es möglich, dass Angehörige die elektronische Erklärung über ihren ELSTER-Zugang übermitteln. Im Vergleich zu anderen Bundesländern müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Baden-Württem- berg die wenigsten Angaben bei der Feststellungerklärung machen. Benötigte Daten für die Grundsteuer B sind: • das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss, • die Grundstücksfläche, • der Bodenrichtwert und • ggf. die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken. Nicht abgefragt werden in Baden-Württemberg die Art der Immobilie, die Wohn- und Nutzfläche oder das Baujahr. Das macht  die Erklärung deutlich einfacher. Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe der Feststellungserklärung zu unterstützen, stellt die Finanzverwaltung zahlreiche  Informationen und Hilfen bereit. So erhalten die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Mai/Juni ein  Schreiben mit Hinweisen zur Grundsteuerreform allgemein sowie konkret zum jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungs- erklärung abgegeben werden muss. Damit wird es leichter, die erforderlichen Angaben zu machen. Derzeit müssen die Betroffenen  noch nichts unternehmen, auch eine Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt ist aktuell nicht nötig. Die Informationsschreiben für  land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden später versendet. In diesen Fällen kann mit der Abgabe der Feststellungserklärung  bis zum Erhalt des Schreibens abgewartet werden. Ab Juli 2022 werden auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de weitere Informationen und erforderliche Daten zu finden  sein. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber dann ebenfalls zugegriffen werden. Darüber hinaus  gibt es bereits jetzt auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes FAQ mit Antworten auf häufig gestellte Fragen  rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer. In Ergänzung dazu kön- nen allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung unter www.steuerchatbot.de gestellt werden. Weitere Informationen: Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: Dem- nach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform. Für die Umsetzung des neuen Landesgrundsteuergeset- zes ist eine umfassende Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe notwendig.