CDU Stadtverband Walldorf

Sozialticket der Stadt Walldorf

Motivbild Walldorfer Rundschau Nr. 6 2022 | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 06 Seite18.

Sozialticket der Stadt Walldorf PRÄAMBEL Das Angebot des Sozialtickets gibt es seit 01.09.2016. Der Gemein- derat hat zuletzt in seiner Sitzung am 18.05.2021 die Fortführung  des Angebots eines Sozialtickets beschlossen. Als Sozialticket erhält  man das Rhein-Neckar-Ticket, das zur Nutzung aller Nahverkehrs- mittel von Homburg (Saar) bis Würzburg und von Zwingenberg bis  Bad Schönborn berechtigt. Das Sozialticket/Rhein-Neckar-Ticket  ist gültig für zwölf Monate, gerechnet vom Zeitpunkt seiner Aus- gabe. Berechtigter Personenkreis Zum berechtigten Personenkreis gehören Walldorfer Bürgerinnen  und Bürger zwischen 18 und 59 Jahren, die Bezieher von Wohn- geld oder Leistungen nach dem SGB II (sogenanntes Hartz IV)  oder Grundsicherungsleistungen für nicht Erwerbsfähige gemäß  SGB XII, ohne Anspruch auf ermäßigte Fahrkarten wie Maxx- Ticket oder Seniorenkarten, sind. Verfahren Möchte man ein Sozialticket beantragen, so wendet man sich an  den Fachdienst Soziale Hilfen unter Vorlage des aktuellen Leis- tungsbescheides des Jobcenters oder Kreissozialamtes. Die Stadt  Walldorf stellt die Berechtigung zur Ausstellung eines Rhein- Neckar-Tickets (Sozialticket) fest und leitet die Unterlagen an  die SWEG Wiesloch weiter. Die SWEG stellt das Ticket aus und  schickt dieses zusammen mit einer Rechnung über den Jahresbe- trag an die Stadt Walldorf. Kosten Das Rhein-Neckar-Ticket wird derzeit für 89,80 € angeboten. Die  Stadt Walldorf bezuschusst bis auf Weiteres die Inanspruchnahme  mit 53,81 € pro Monat, so dass der Eigenanteil jedes Berechtig- ten 35,99 € im Monat beträgt. Der Jahresbetrag wird im Voraus  in einer Summe von der Stadt Walldorf an die SWEG Wiesloch  überwiesen. Der Eigenanteil der Berechtigten wird von der Stadt  Walldorf vereinnahmt. Geltungsdauer Das Sozialticket hat eine Laufzeit von 12 Monaten, eine automati- sche Verlängerung erfolgt nicht. Die Berechtigung für den Erhalt  des Sozialtickets innerhalb der zwölf Monate muss regelmäßig  nachgewiesen werden. Fehlt der Nachweis, erhöhen sich die Kos- ten für das Rhein-Neckar-Ticket auf den vollen Ticketpreis. Matthias Renschler Bürgermeister