CDU Stadtverband Walldorf

Busfahren im Stadtgebiet seit Januar 2022 zum Nulltarif

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 05 Seite 11.

Dr. Clemens Kriesel holt die Walldorfer Rundschau Nr. 5 2022 aus dem Briefkasten | Foto: selbst

Der Gemeinderat hat im Juli 2021 be- schlossen, dass Busfahren für Einzelfahr- ten innerhalb des Stadtgebiets ab 2022 für  die Fahrgäste zum Nulltarif angeboten  wird. Dazu gehört auch die Anbindung  des Bahnhofs Wiesloch-Walldorf, sodass  die Fahrten zum und vom Bahnhof für  die Nutzer ebenfalls kostenfrei sind. Das Angebot der kostenlosen Ortsfahrten  gilt nicht nur für Walldorfer Bürgerinnen  und Bürger, sondern für alle Fahrgäste in- nerhalb Walldorfs. Für Inhaber von Zeit- fahrkarten oder Fahrkarten mit anderen  Tarifen ergibt sich hierdurch jedoch kein  Erstattungsanspruch. Nicht erfasst vom  Angebot sind sogenannte „ausbrechen- de“ und „einbrechende“ Fahrten, d. h.  Fahrten vom Stadtgebiet über Walldorf  hinaus und umgekehrt: Hier gilt das be- kannte Waben-System der VRN GmbH  ohne Ermäßigung durch eine Kommune.  Für eine Fahrt nach Wiesloch beispiels-  weise muss der Fahrgast nach wie vor bei  Fahrtantritt innerhalb des Stadtgebiets  ein Ticket über 2 Waben lösen. Gleiches  gilt beim Lösen eines Tickets vom Stadt- gebiet Wiesloch nach Walldorf. Beim Einstieg in den Bus erfolgt durch  den Busfahrer eine Registrierung des  Fahrgastes für die Ortsfahrt, damit die  Busunternehmen einen Nachweis für die  Anzahl der beförderten Fahrgäste haben.  Auf dieser Grundlage erstattet die Stadt  Walldorf dann im Nachgang die ent- standenen Kosten für die innerörtlichen  Fahrten. Mit dem Angebot soll die Motivation  zur Nutzung des ÖPNV innerhalb Wall- dorfs gesteigert werden. Das kostenfreie  Busfahren in Walldorf stellt auch einen  Baustein zur Verbesserung der Mobilität  dar und kann durch Reduzierung von  motorisierten Fahrten zum Klimaschutz  beitragen.  Im Jahr 2024 ist eine Auswertung der  Fahrgastzahlen 2022/23 vorgesehen, im  Hinblick auf eine mögliche Fortsetzung  des Angebots. Hierüber entscheiden  dann die kommunalen Gremien.