CDU Stadtverband Walldorf

Anfrage zum Baulandmobilisierungsgesetz

der CDU-Fraktion

Besonders die Interesse erweckende Berichterstattung über das neue Baulandmobilisierungsgesetz haben uns veranlasst, die Beantwortung einiger Fragen durch die Stadtverwaltung zu beantragen. Da wir um die Kompetenz von Herrn Konrad wissen, möchten wir schon in diesem frühen Zeitpunkt wissen, welche Neuregelungen für die Stadt Walldorf relevant sind.

2. Bauabschnitt Walldorf Süd | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Die Vorlage ist dementsprechend umfangreich und detailliert ausgefallen. In Unkenntnis des genauen Wortlautes, aber auch in Anbetracht der relativ komplizierten Materie möchten wir zur Vorlage absprachegemäß keine Stellung nehmen, möchten jedoch bereits vorab auf eine vertiefte Beratung im Technischen Ausschuss verweisen. Da das Baulandmobilisierungsgesetz im Sinne der Vorlage nur eine überschaubare Anwendbarkeit für Walldorf besitzt, allerdings hierin auch zeitliche Befristungen von nur fünf Jahren zur Debatte stehen, sehen wir teilweise noch Klärungsbedarf. Daher nur einige Schlagworte: Wollen wir ein Wohnraumgutachten und einen Mietpreisspiegel? Wir bejahen dies. Inwiefern könnten wir uns ein neues erweitertes Vorkaufsrecht zunutze machen? Sollten wir per Definition zu den Gebieten im Land mit einem angespannten Wohnungsmarkt gehören? Immerhin erfüllen wir 3 von 5 Kriterien des Kataloges und die Wohnraumversorgung wie auch das Preisniveau spitzen sich bekanntermaßen zu. So viel für den Moment.